Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) / Certificat d’Opérateur de Radiotéléphonie sur les Voies de Navigation Intérieures (CORVNI) berechtigt zum Bedienen einer UKW-Funkanlage in der Binnenschifffahrt.
Wer braucht es?
Jeder der auf Binnengewässern wie Mosel, Rhein, Donau… und in den Niederlanden unterwegs ist.
Da in den Niederlanden die Vorschriften des Binnenschifffahrtfunks bis zu den Inseln gelten, gehören u.a. Ijsselmeer, Waddenzee, Ooster- und Westerschelde ebenfalls zu den grossen Binnenschifffahrtsstrassen.
Das Short Range Certificate (SRC) berechtigt zum Bedienen einer UKW-Seefunkanlage im Seegebiet A1.
Das Seegebiet A1 hat eine Ausdehnung von bis zu 30-50 sm ab der Küstenlinie.
Wer braucht es?
Jeder der sich auf dem Wasser in Küstennähe aufhält und eine UKW-Seefunkanlage bedienen möchte wie man sie im Allgemeinen für die Fahrt in Küstennähe auf Charterbooten antrifft.
Das Long Range Certificate (LRC) berechtigt zum Bedienen der Grenzwellen- und Kurzwellenanlage im Seegebiet A2, A3 und A4.
Das Seegebiet A2 hat eine Ausdehnung zwischen ca. 50 sm – ca. 180 sm (Tag) / 400 sm (Nacht) ab der Küstenlinie.
Das Seegebiet A3 liegt zwischen 76°N und 76°S ausserhalb der Seegebiete A1 und A2.
Das Seegebiet A4 liegt ausserhalb der Seegebiete A1, A2 und A3 und deckt die Polarregionen nördlich und südlich von 76° ab.
Wer braucht es?
Jede(r) der weiter hinaus als das Seegebiet A1 fährt und eine Grenz- bzw. Kurzwellenanlage an Bord mitführt sowie jede(r) der mehr über maritimen Funk wissen will.
Der Besitz des LRC erlaubt das Funken weltweit (ausgenommen Binnengewässer), setzt dafür aber den Besitz des SRC voraus.
Alle Funkzeugnisse werden vom Institut Luxembourgeois de Régulation (ILR) als die dafür zuständige Behörde herausgegeben.